AGB

Auf Grund und gemäß derzeit geltender Gewerbeordnung:

Umfang und Inhalt der in Auftrag gegebenen Arbeiten entsprechen laut Gewerbeordnung dem eines Dienstleistungsunternehmen von technischen Zeichenbüros und nicht dem eines Ingenieurbüro. Ingenieur bezogene Arbeitsbereiche werden ausschließlich durch befugte Ingenieure oder ZVT des Auftraggebers oder durch von uns beauftragte und befugte Ingenieurbüros ausgeführt oder durch diese an uns in Auftrag gegeben und sind durch Ingenieure oder ZVT zu prüfen.

Prüfungspflichtige Zeichnungen, Schriftstücke dürfen nicht ungeprüft zur Produktion oder an die Baustelle freigegeben werden.

Auszug der Gewerbeordnung: § 366 Abs. 1 Zf 1 1994, auszugsweise:

…es wird darauf hingewiesen, dass Firmen, die über freies Gewerbe Zeichenbüro, Lohnzeichenbüro, CAD-Zeichenbüro oder dergleichen verfügen, nicht zur gewerbsmäßigen selbständige Planung von Maschinen, Anlagen und Bauwerke befugt sind. Eine derartige Befugnis ist ausschließlich Baumeistern und Personen mit einer entsprechenden ziviltechnischen Befugnis vorbehalten.

…die Befugnis beschränkt sich darauf, unter Anweisung, Anleitung und Kontrolle durch dafür berechtigte Ingenieure, Ziviltechniker und Baumeister für Maschinenbau, Anlagenbau und Bauwesen nach deren Entwürfe, Vorlagen, Handskizzen umzusetzen…

Allgemeine Infos

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Medieninhaber und Herausgeber:

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Dorigo Bruno, Architectural Services

UID-Nr.: ATU64531607
Für den Inhalt verantwortlich:
DORIGO Bruno

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Kontaktaufnahme:

Architectural Services
Dorigo Bruno

Ziegeleistraße 18
Straubingerstrasse 11
A - 5020 Salzburg
Email: bruno@dorigo.at
Mobil.: 0650 / 45 94 300

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Architectural Services, Bruno Dorigo

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Firmengericht: Landesgericht Salzburg

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